Wie kann man ein Tour-Guide in der Türkei werden?
Wie man ein Tour Guide in der Türkei? Nach dem Touristenführer Berufsgesetz Nr. 6326, es wird in 2 Wege geleitet.
1. Als Absolvent der Tourismus- / Tourismusleitungsabteilungen der Universitäten
2. Durch den erfolgreichen Abschluss des von der Union eröffneten Zertifizierungsprogramms
3. Wie können Absolventen der Abteilung für Tourismus- und Tourismusleitungen der Universitäten zu Führern werden?
Absolventen von Associate Degree, Bachelor- oder Masterstudiengängen der Tourismus- / Tourismusleitungsabteilungen der Universitäten und diejenigen, die eine Fremdsprachenqualifikation besitzen, beantragen die Zulassung zum Beruf.C. Im Anhang der Petition, die auch die Identifikationsnummer enthält, stellen sie sie direkt oder per Post an das Ministerium zusammen mit den folgenden Dokumenten.
a) eine beglaubigte Kopie des Diploms,
b) die von YDS erhaltenen Dokumente haben nicht ihre Gültigkeit verloren, zumindest an bestimmten Stellen gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften und diesem Dokument oder einem gleichwertigen Dokument, wie es von ÖSYM durch den Verband oder die Gleichwertigkeitsscore unter Aufsicht des Ministeriums Original oder beglaubigte Kopie des Dokuments, das die Fremdsprachenprüfung bestanden hat, bestätigt,
c) Bescheinigung über die Gerichtsverfassung,
d) Original oder genehmigte Kopie des Dokuments, in dem angegeben ist, dass er die Bewerbungstour abgeschlossen hat,
d) zwei Passfotos in den letzten sechs Monaten aufgenommen wurden,
e) Erhalt der Zahlung für die Lizenz.
Eine Lizenz wird vom Ministerium ausgestellt.
Wie kann ich mich an das von der Union eröffnete Zertifikatprogramm orientieren?
Befugnis zur Eröffnung des Zertifikatprogramms und der Auswahlprüfung:
(1) Unter Berücksichtigung der gemeinsamen Vorschläge der Union und TÜRSAB sowie der Bedürfnisse des Tourismussektors werden mit Zustimmung des Ministeriums nationale oder regionale Tourismusleitungs-Zertifizierungsprogramme unter Aufsicht und Aufsicht des Ministeriums in den angegebenen Sprachen von der Union organisiert.
(2) Die Union und TÜRSAB teilen dem Ministerium schriftlich ihre gemeinsamen Vorschläge mit, in welchen Sprachen das Zertifikatprogramm eröffnet werden soll.Die im Zertifikatprogramm zu eröffnenden Sprachen werden vom Ministerium unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Tourismussektors unter den vorgeschlagenen Sprachen beschlossen, und diese Entscheidung wird der Union und TÜRSAB mitgeteilt.
(3) Keine andere Institution oder Organisation als die Union darf ein Führerscheinprogramm organisieren.
(4) Diejenigen, die die Auswahlprüfung bestanden haben, werden in das Zertifikatprogramm aufgenommen, wenn sie die Anforderungen des Artikels 6 erfüllen.
(5) Fehlen von den Vereinen und TÜRSAB gemeinsame Vorschläge zur Eröffnung des regionalen Zertifikatprogramms, so bestimmt das Ministerium die Bedürfnisse des Tourismussektors und ersucht um die Eröffnung des Zertifikatprogramms für die Sprachen, die es für erforderlich hält.
Wie kann ich die Zertifikatprogramm Auswahl Prüfung anzeigen?
(1) Zertifikatprogramme werden auf der offiziellen Website der Union mindestens einen Monat vor dem Datum der Auswahlprüfung und gegebenenfalls über andere Kommunikationskanäle angekündigt. wie viele Teilnehmer in Fremdsprachen akzeptiert werden und das Programm, in dem die Ankündigung des Programms mit mindestens wenigen Teilnehmern erfolgt, wird das Programm in der Provinz oder Provinzen durchgeführt, in denen die nationale regionale Region oder Regionen, mit denen die Räume der Behörde für den Teilnehmer nicht als umliegende Provinzen angesehen werden, Programmgebühren und die Zeit und Ort der Zulassung durch andere Erwägungen angegeben werden, wie erforderlich.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Zertifikatprogramm Auswahlprüfung:
a) Bürger der Republik Türkei werden,
b) am Tag der Bewerbung über 18 Jahre alt sein,
c) Absolventen anderer Abteilungen der Universitäten als der Abteilung für Tourismus- und Tourismusberatung mindestens auf Grundstudium und in ausländischen Ländern studierte Studierende übermitteln bei autorisierten Einrichtungen ein genehmigtes Muster der Ausweise für die Gleichwertigkeit;
d) Fremdsprachenkenntnisse zu besitzen,
d) nicht für eine der in Absatz e des ersten Absatzes des Artikels 3 des Gesetzes aufgeführten Straftaten verurteilt werden,
e) nicht zuvor vom Beruf ausgeschlossen werden.
Prüfung von Anträgen und Dokumenten:
(1) Der Antrag wird der Union persönlich oder per Post innerhalb der Frist unter Ausfüllung des vom Verband erstellten Formblatts mit den folgenden Unterlagen vorgelegt.
a) Original oder genehmigte Abschrift des Diplom-, Abschluss- oder Äquivalenzzertifikats, die von den zugelassenen Organisationen für diejenigen, die ihre Ausbildung in einem anderen Land abgeschlossen haben, zu erhalten sind,
b) in den letzten sechs Monaten vier Farb-Passfotos aufgenommen wurden,
c) Original oder beglaubigte Kopie dieses Dokuments für diejenigen, die über ein Fremdsprachenbescheinigung verfügen,
d) Original- oder genehmigte Muster der blauen Karte mit dem inländischen und/oder ausländischen Abrechnungsbescheinigung, die den Inhabern der blauen Karte gehören, ausgestellt gemäß dem türkischen Gesetz über die Staatsbürgerschaft Nr. 5901 vom 29. Mai 2009,
d) Kontaktinformationen und Abwicklungsdokument.
(2) in der Bewerbungsform der Bewerber; T.C. ist verpflichtet, die Abschnitte auszufüllen (vorausgesetzt, dass sie ihre Erklärung später dokumentieren), dass sie kein Strafregister mit einer Identifikationsnummer haben und keine Bedingung haben, die sie daran hindert, ihren Gesundheitsberuf kontinuierlich zu üben.
(3) Bei der persönlichen Anmeldung bestätigt der Antragsteller die Gebühr, indem er unter die Echtheit der Muster den Namen und den Titel schreibt, sofern die Originale der Dokumente, deren Kopien nicht genehmigt werden, vorgelegt werden.
(4) Bei persönlich eingereichten Anträgen werden Mängel, die ohne Korrespondenz sofort behoben werden können, Mängel in den per Post versandten Unterlagen sowie später bei persönlich eingereichten Anträgen festgestellte Mängel innerhalb von sieben Arbeitstagen ohne Überschreitung der Prüfungsantragsfrist behoben.
(5) Bewerber, die die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen, erhalten ein von der Vereinigung organisiertes Fototest-Eintrittsgutschein.
(6) Bewerber, die nicht die erforderlichen Voraussetzungen haben, werden schriftlich über diese Situation informiert und diese Bewerber werden nicht zur Prüfung aufgenommen.Bewerbe derjenigen, die vor oder nach der Prüfung gefunden wurden, bei denen sie eine unwahrheitswidrige Aussage abgegeben haben, gelten als ungültig, sie werden aus dem Zertifikatprogramm entzogen und können keine Rechte geltend machen.
(7) Die vom Vorstand der Union festgelegte Prüfungsgebühr wird von den Bewerbern für die Auswahlprüfung entnommen und der Zahlungsbescheid wird den anderen Bewerbungsunterlagen hinzugefügt.
Phasen der Auswahlprüfung und Prüfungskommission:
(1) Die Auswahlprüfungen finden in den folgenden Phasen statt.
a) die allgemeine Kultur,
b) die Fremdsprache mündlich,
c) die Fremdsprache geschrieben ist,
d) Das Interview
(2) Die Auswahlprüfungskommissionen werden vom Verwaltungsrat der Union wie folgt eingesetzt:
a) die vom Verband ernannte allgemeine Kulturprüfungskommission, wenn Sie in den letzten zehn Jahren eine Prüfung in den Provinzen für acht Jahre ein Mitglied des Sommertouristen, das von zwei Mitgliedern der Universität mit Tourismus- / Tourismusmanagement insgesamt drei Mitglieder einschließlich eines Mitglieders des akademischen Personals in der Abteilung mit Haupt durch das gleiche Verfahren bestimmt, bestehend aus drei Mitgliedern gemacht wird.
b) Für jede Fremdsprache wird eine separate Prüfungskommission geschaffen. Die Fremdspracheprüfungskommission besteht aus drei von der Union ernannten Präsidenten und drei Ersatzmitgliedern. Die Mitglieder der Kommission müssen über eine Bescheinigung über den Empfang von mindestens 90 Punkten verfügen, die die durch die einschlägige Gesetzgebung bestimmte Gültigkeitsdauer nicht verloren haben, die von YDS erhalten wurde, oder die gleiche Punktzahl aus anderen Sprachprüfungen, deren Äquivalenz von OSYM akzeptiert wird. Jedoch ist ein Zeugnis über die Kenntnis der Fremdsprache für Mitglieder, die in dieser Sprache seit mindestens acht Jahren aktiv touristisch geführt haben, nicht erforderlich, die von Lehrern und Lehrern und der Union, die diese Sprache unterrichtet, zugewiesen werden.
c) Die Interviewsprüfungskommission besteht aus Mitgliedern der Allgemeinkulturprüfungskommission und einem Psychiater oder Psychologen, der sich auf das Gebiet der Klinischen Psychologie spezialisiert hat, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden der Allgemeinkulturprüfungskommission.
(3) Die Auswahlprüfungen werden unter der Aufsicht und Aufsicht des Ministeriums durchgeführt.
(4) Die Auswahlprüfungen werden nach folgenden Grundsätzen und Verfahren durchgeführt:
a) allgemeine Kulturprüfung; Geschichte, Geographie, Literatur, allgemeine Tourismusinformationen und aktuelle Themen werden hauptsächlich in Form eines Mehrfachwahltests durchgeführt. Der Wert der Punkte, die jede Frage hat, wird berechnet, indem die Anzahl der Fragen durch hundert (100) geteilt wird. Ein Kandidat, der mindestens 75 von 100 vollständigen Punkten in der allgemeinen Kulturprüfung erzielt, gilt als erfolgreich.
b) Fremdsprachenprüfung; zuerst mündlich, dann schriftlich. Bewerber, die mindestens 75 von hundert (100) Punkten auf der mündlichen Prüfung erzielen, gelten als erfolgreich. Bewerber, die die mündliche Prüfung erfolgreich machen, sind berechtigt, an der schriftlichen Prüfung teilzunehmen. Um bei der schriftlichen Prüfung erfolgreich zu sein, ist es notwendig, mindestens 75 Punkte von 100 zu erhalten.
c) Interviewprüfung, Bewertung durch Mitglieder erfolgt in Form von erfolgreich/unerfolglich, und Entscheidungen werden mit der Mehrheit der Stimmen getroffen.
(5) Die Prüfungsfragen werden von den zuständigen Ausschüssen vorbereitet und gemäß diesem Absatz bewertet.Die sonstigen Fragen, die mit der Arbeit der Ausschüsse zusammenhängen, werden von der Union bestimmt und die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.
(6) Die mündlichen Prüfungen können in Video- und Audioverfassung aufgezeichnet und ein Jahr lang gespeichert werden.
(7) Übersteigt die Anzahl der Kandidaten, die bei den Auswahlprüfungen die in der Zertifikatprogrammmeldung angegebene Anzahl der Zertifikatprogrammteilnehmer überschreitet, werden die tatsächlichen und die Reserve-Kandidaten nach der Rangfolge nach der aktuellen Gesamtpunktzahl der aus dem Ausgangs- und der schriftlichen Prüfung der Fremdsprache und der allgemeinen Kulturprüfungen bei der Zulassung zum Zertifikatprogramm erhaltenen Rangfolge bestimmt.
(8) Einwände gegen die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung werden der Union spätestens sieben Tage nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse schriftlich erhoben.Die Union erstellt eine neue Kommission der gleichen Art, um Einwände gegen die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung der Fremdsprache zu prüfen.
(9) Bewerber, die die Auswahlprüfung erfolgreich abschließen, melden sich für das Programm an, indem sie die von der Union für das Zertifikatprogramm festgelegte Gebühr bezahlen und müssen das Zertifikatprogramm in den Provinzen oder Provinzen fortsetzen, in denen dieses Programm organisiert wird.
Kurse und Konferenzen, die im Zertifikatprogramm gelehrt werden:
1) das Zertifikatprogramm
a) allgemeine Tourismusinformation und Tourismusgesetzgebung,
b) Berufsethik und Berufsweg,
c) Geschichte und Tourismusgeographie der Türkei,
d) allgemeine türkische Geschichte und Kultur,
d) türkische Sprache und Literatur,
a) die Archäologie
a) die Mythologie
g) Kunstgeschichte, Ikonographie und
d) Geschichte der Religionen,
h) allgemeine Gesundheitsinformationen, Erste Hilfe, Gesundheitstourismus, Tourismusgesundheit,
i) Kommunikationsfähigkeiten zu entwickeln,
i) Geschichte der anatolischen Zivilisationen,
j) türkische Volkswissenschaft und traditionelle türkische Handwerkskunst,
k) Flora und Fauna der Türkei, Naturgeschichte,
l) Soziologie des Tourismus,
m) besteht aus Museologie Themen.
(2) Die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Titel werden als getrennte Kurse verliehen und können neben den von der Union zu bestimmenen Kurse, Kurse und Konferenzen zu Themen hinzugefügt werden, die als aktuell oder notwendig erachtet werden.
Dauer des Zertifikatprogramms:
(1) Die Dauer des Zertifikatprogramms beträgt mindestens siebenhundert Kursstunden in nationalen Zertifikatprogrammen und mindestens hundert Kursstunden pro Region in regionalen Zertifikatprogrammen.
(2) Es liegt jedoch unter der Zuständigkeit der Union, dass das Programm auch vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden kann, sofern die Programmlaufzeit gleich bleibt.
Übung Trips:
(1) Die Teilnehmer sind verpflichtet, unter Aufsicht und Aufsicht des Ministeriums an inländischen Praktikumsreisen teilzunehmen, um die im Rahmen des Zertifikatprogramms bestimmten historischen und touristischen Gebiete zu erkennen und zu erlernen.
(2) Die Zeit der nationalen Bewerbungsreise beträgt mindestens 36 Kalendertage, und die regionale Bewerbungsreise beträgt für jede Region mindestens 6 Kalendertage.Eine Praktikumsreise kann in Abschnitte aufgeteilt werden, wenn die Union dies für erforderlich hält.Die Teilnehmer, die andere Bedingungen erfüllen, indem sie an allen Bewerbungsreisen teilnehmen, sind berechtigt, ein nationales Touristenführer zu werden; die Teilnehmer, die Bewerbungsreisen auf regionaler Ebene abschließen und andere Bedingungen erfüllen, sind berechtigt, ein regionales Touristenführer für die Regionen zu werden, in denen sie erfolgreich sind.
Grundsätze und Verfahren für die Fertigstellung und Fertigstellung von Prüfungsgremien:
(1) Prüfungsgremien für die Abschluss- und Abschlussprüfung von Zertifikatprogrammen oder Bewerbungsreisen werden vom Verwaltungsrat der Union gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung eingesetzt.
(2) Die Prüfung der theoretischen Kurse erfolgt in Form eines Mehrfachwahltests, der aus für jeden Kurs und Konferenz nach Artikel 9 gesondert vorbereiteten Fragebereichen besteht.Die Prüfungskommission wählt die Fragen aus den zu vorbereitenden Fragen in der Höhe von dreimal der Anzahl der Fragen, die von den Lehrern, die die theoretischen Kurse und Konferenzen abgeben, gestellt werden, zehn Fragen für jeden Kurs und fünf Fragen für jede Konferenz aus.
(3) Fremdsprachenprüfungen werden zuerst mündlich, dann schriftlich durchgeführt. Mündliche und schriftliche Prüfungen werden aus theoretischen Kursen im Zertifikatprogramm oder Themen ausgewählt, die mit den Feldern in der Praxisreise in Bezug auf ihr Interesse zu sehen sind. In den Prüfungen können Teilnehmer das Recht erhalten, mehr als ein Thema zu wählen.
(4) Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann die Integrationsexamen aus den Kurse nehmen, die er am von der Union festzulegenden Zeitpunkt und Ort verfehlt hat.Die Abschlussprüfung findet spätestens innerhalb von drei Monaten, spätestens jedoch einen Monat nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Abschlussprüfung, statt.
(5) Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, erhält eine Leistungsbescheinigung der Union.
Zulassung zum Beruf und Lizenz:
(1) Der Titel des Touristenführers wird durch die Zulassung zum Beruf erworben und die Voraussetzungen des Artikels 3 Absatz 1 des Gesetzes sind für die Zulassung zum Beruf erforderlich.
(2) Ein Führerschein wird vom Ministerium an Bewerber ausgestellt, die die Voraussetzungen für die Zulassung zum Beruf haben, die nationalen und regionalen Reiseleiterinnen und Reiseleiterinnen und Reiseleiterinnen zu erteilen sind.Die Lizenz, der Name des Reiseleiters, der Nachname, der Z.B. Identifikationsnummer, der Geburtsort, das Geburtsdatum, die nationale oder regionale Reiseleiterleitung, die Fremdsprache/die Sprachen und der Bildungszustand werden in einem Foto arrangiert, mit einem kalten Stempel versehen und per Fracht an die Adresse der betroffenen Person versandt oder der betroffenen Person manuell übergeben.
(3) Der Beruf wird nach dem Gesetz, dieser Verordnung und der einschlägigen Gesetzgebung ausgeführt. Touristenführer dürfen sich nicht in einer mit Berufs Ehre und Ruf unvereinbaren Tätigkeit oder Handlung einlassen.Es ist unerlässlich, dass die Kultur, Tourismus, Geschichte, Umwelt, Natur, soziale und ähnliche Werte und Vermögenswerte unseres Landes im Einklang mit der Kultur- und Tourismuspolitik des Ministeriums eingeführt werden.
Pflicht zur Erhaltung einer Arbeitskarte:
(1) Eine Arbeitskarte ist eine vom Ministerium an Reiseleiter, denen eine Lizenz ausgestellt wurde, ausgestellt, von der Union bei Antrag gedruckt und von der Kammer, in der sie eingetragen sind, für ein Jahr gültig.
2) Touristen Führer, die die Bedingungen verloren haben Diejenigen, die in der Zimmermitgliedschaft oder nicht ihren Verpflichtungen gegenüber der Zimmermitgliedschaft nachgekommen sind, erhalten keine Arbeitskarte.
(3) Die Arbeitskarte wird vom Vorstand der Union mit Anmeldeinformationen mit einem Foto und einer Registrierungsnummer darauf vor Ende Dezember genehmigt und an die Räume übergeben.Die Räume liefern die Arbeitskarte, die für einen Zeitraum von einem Jahr gültig ist, den aktiven Touristenführern im Januar des folgenden Jahres.Die Touristenführer, die eine Arbeitskarte erhalten möchten, müssen sich jedoch im November an die Räume wenden.

























